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Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
AGB vom OK-Limo Limousinenservice

§1 Geltungsbereich

Nachstehende Vertragsbedingungen gelten für alle Verträge bezüglich der Anmietung von Limousinen bei OK-Limo, die Beförderung und sonstige Nebenleistungen werden ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen erbracht. Wirksame Nebenabreden werden nicht getroffen.

§2 Zustandekommen des Vertrages

  • a) Bei einer schriftlichen/telefonischen Anfrage des Kunden kommt ein Vertrag nur zustande, wenn diese von OK-Limo schriftlich oder telefonisch bestätigt und eine Anzahlung (vom Kunden) termingerecht geleistet wird.
  • b) Die aktuelle Preisliste und die Leistungsbestätigung sind Bestandteil der Vertragsbedingungen

§3 Preise / Zahlungsbedingungen

  • a) Es gelten die am Tag der Fahrt jeweils gültigen Preise lautOK-Limo Preisliste.
  • b) Bei Pauschalvereinbarungen oder von OK-Limo schriftlich oder telefonisch übermittelten Angeboten gilt der vereinbarte Preis für die vereinbarte Mietzeit und Fahrleistung.
  • c)Die Zahlung des Buchungspreises ist zu überweisen oder in bar bei OK-Limo zu entrichten. Mit der Zahlung wird die Buchung wirksam.
  • d) Nur bei kurzfristigen Buchungen kann die Zahlung in bar am Fahrtag (vor Antritt der Fahrt beim Chauffeur) erfolgen.
  • e) Vor Antritt der Fahrt sind 100 Prozent des Fahrtgrundpreises und aller Extras, außer Getränke, zu entrichten.
  • f) Für entstehende Mehrzeiten werden die Preise gemäß der gültigen OK-Limo Preisliste berechnet.
  • g) Entstehende Mehrkosten sind sofort (beim Chauffeur) in bar zu begleichen.
  • h) Eventuell anfallende Extras (Getränke/Blumen), Park- und Straßengebühren, Übernachtungskosten, Eintritte, Fährkosten, Trinkgelder etc. gehen zu Lasten des Kunden.

§4 Vertragsstornierung

  • a) Beiden Vertragspartein steht eine Stornierung zu
  • b) Stornierungen werden nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen, mündliche Stornierungen nur, wenn sie von OK-Limo schriftlich bestätigt werden.
  • c) Bei Stornierungen berechnet OK-Limo folgenden Anteil der vereinbarten Fahrpreise als Aufwendungssatz:
    • 0 % bis 8 Wochen vor Antritt der Fahrt,
    • 50% bis 4 Wochen vor Antritt der Fahrt,
    • 75% bis 2 Wochen vor Antritt der Fahrt,
    • sollte die Stornierung innerhalb weniger als 2 Wochen vor Fahrantritt erfolgen, fällt der gesamte Mietpreis an. Die gesetzliche Rücktrittsfrist wird davon nicht berührt. Ein früherer Abschluss der Mietdauer entbindet den Kunden nicht von seinen vertraglichen Vereinbarungen, insbesondere nicht von seiner Verpflichtung, den vereinbarten Fahrpreis zu zahlen.
  • Wird die vereinbarte Leistung ohne schriftliche Stornierung nicht in Anspruch genommen, hat der Kunde den vereinbarten Preis ohne Abzüge zu zahlen.

§5 Beförderung

  • a) Eine Beförderungspflicht besteht nicht.
  • b) Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist nicht erlaubt.
  • c) Die Mitnahme von Haustieren ist nicht gestattet.
  • d) in all unseren Fahrzeugen besteht ABSOLUTES RAUCHVERBOT.
  • e) OK-Limo ist berechtigt jederzeit vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Durchführung der Fahrt unmöglich wird, oder der Kunde eine ihm nach diesen Vertragsbestimmungen obliegende Pflicht verletzt, insbesondere die nach §3 bestimmte Zahlung des Fahrpreises nicht leistet.
  • f) Weiterhin ist OK-Limo berechtigt jederzeit vom Vertrag zurückzutreten, wenn sich Fahrgäste den notwendigen Anweisungen des Chauffeurs widersetzen, die eine Gefährdung der StVO, oder Sicherheit des Straßenverkehrs durch Beeinträchtigungen des Chauffeurs darstellen. In diesem Fall berechnet OK-Limo den vollen Fahrpreis einschließlich aller Neben- und Sonderleistungen. Der Chauffeur ist berechtigt, die Passagiere von der Beförderung auszuschließen.

§6 Verzögerungen

Mehrkosten durch Verzögerungen gehen zu Lasten des Kunden, es sei denn, die Verzögerungen beruhen sich auf einem Verschulden von OK-Limo oder des Chauffeurs.

§7 Haftung des Kunden

  • a) Der Kunde haftet für alle von ihm und den anderen Fahrgästen hervorgerufenen Schäden (das bedeutet auch: Diebstahl und Vandalismus) oder übermäßigen Verschmutzungen jeglicher Art.
  • b) Vom Kunden (oder von ihm beauftragten Dritten) angebrachten Beschriftungen, Anbauten und Dekorationen sind vom Kunden wieder zu entfernen. Er haftet für alle Folgeschäden. Risiken während Film/Fotoaufträgen oder ähnlichen Aktionen außerhalb der reinen Personenbeförderung sind durch eine vom Kunden abzuschließende Zusatzversicherung (z.B. Requisitenversicherung) zu versichern.
  • c) Im Fahrzeug gilt Gurtpflicht, bei Nichteinhaltung können KEINE Schadensansprüche geltend gemacht werden.

§8 Haftung von OK-Limo

  • a) OK-Limo ist nach §49 Personenbeförderungsgesetz für den Verkehr mit Mietwagen zugelassen.
  • b) OK-Limo versichert, dass alle Fahrzeuge, die zum Verkehr auf öffentlichen Straßen benutzt werden, der StVO entsprechen, TÜV abgenommen und ordnungsgemäß haftpflichtversichert sind.
  • c) Die Chauffeure von OK-Limo sind im besitz eines gültigen Personenbeförderungsscheins.
  • d) Für eine nicht termingerechte Verfügungsstellung von Fahrzeugen oder für Folgen technischer Defekte übernimmt OK-Limo keinerlei Haftung. Das Geltendmachen von dadurch entstehenden Vermögensschäden durch den Kunden ist ausgeschlossen. Sollte die Fahrt durch einen anderen Unternehmer ausgeführt werden, übernimmt OK-Limo keinerlei Haftung. Eventuelle Ansprüche sind direkt an das beauftragte Unternehmen zu richten.
  • e) OK-Limo ist aufgrund einer gesetzlichen Anforderung von Fahrverbot wegen Ozon-, Smogalarm, usw. von seiner Leistungspflicht befreit. Bei Einwirkung höherer Gewalt (widrigen Straßenverhältnissen) wie z.B. Schnee, Glatteis, Sturm, dichter Nebel, Hagel behält sich OK-Limo das Recht vor, einen Ausweichtermin zu vereinbaren oder die Fahrt abzusagen.
  • f) Der Chauffeur ist bei einem unerwartet auftretenden Schaden berechtigt, das Mietverhältnis aus Sicherheitsgründen abzubrechen.

§9 Versicherungsschutz

Für alle Fahrzeuge von OK-Limo besteht eine Personenmietwagenversicherung und eine Insassenunfallversicherung.

§10 Datenschutz

  • a) OK-Limo versichert, dass sämtliche Daten vertraulich behandelt werden. An dritte wird OK-Limo keine Daten weitergeben
  • b) Der Kunde gibt sein Einverständnis, dass durch OK-Limo angefertigte (oder vom Kunden bereitgestellte ) bildmaterial für Werbezwecke verwertet werden darf. Falls der Kunde dies nicht wünscht, muss er dies OK-Limo ausdrücklich erklären.

§11 Erfüllungsort und Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort ist Niederndodeleben/Börde
  2. Als vereinbarter Gerichtsstand für alle Streitigkeiten und beide Seiten gilt Haldensleben.

§12 Salvatorische Klausel

Sollten einzelnen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In diesem Fall gelten diejenigen gesetzlichen Vorschriften die dem Inhalt der Klausel am nächsten kommen. Dasselbe gilt, soweit diese Bestimmungen eine nicht vorgesehene Lücke aufweisen.

Bei Fragen zu unseren AGB kontaktieren Sie uns bitte telefonisch oder per E-Mail.